



Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein eingetragenes Denkmal. Dementsprechend gilt im Umgang mit dem Gebäude generell, daß Originalsubstanz so weit wie möglich erhalten werden soll und mit dieser gerade während der Bauphase schonend umgegangen werden soll.
An der Nutzung als Gemeindeverwaltungs- und Wohngebäude (u.a.Pfarrwohnung) hat sich seit der Errichtung 1929 nichts geändert. Die äußere Hülle des Gebäudes wurde schonend und mit Augenmaß saniert, dass bedeutete in erster Linie eine komplette Erneuerung der undichten Dachhaut und Dachentwässerung, Ertüchtigung der Dämmung im Dachbereich und Reparaturen an der Fassade und an Fenstern und Türen. Das Gebäude hatte für sein Alter vergleichsweise wenig Schäden, was sicher der durchgehenden Nutzung und Pflege zu verdanken war.
Im Zuge der Sanierung wurde für die Pfarrwohnung ein besonderes Farbkonzept entwickelt, zudem wurden Böden und Decken erneuert sowie die Bäder.